Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung Neuwied, 23. November 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Anträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Abstimmungsergebnis: | Beschlossen, bei vier Gegenstimmen und einigen Enthaltungen. |
Beschluss durch: | LDV in Neuwied |
Beschlossen am: | 23.11.2019 |
Eingereicht: | 25.11.2019, 17:38 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Antrag Lärm und Geschwindigkeitsreduzierung in der Region rund um den Nürburgring
Beschlusstext
Die LDV von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, in der Region
rund um den Nürburgring den gesetzl. garantierten Lärmschutz und die Einhaltung
von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den öffentlichen Straßen durchzusetzen.
Deshalb fordern wir:
1. den verstärkten Einsatz der Ordnungskräfte zur Einhaltung von Lärmgrenzen bei
Fahrzeugen im öffentlichen Raum und zur Einhaltung von
Geschwindigkeitsbegrenzungen, eventuell auch temporäre
Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote auf allen Bundes und Landstraßen
rund um den Nürburgring. ( von Freitag, 15 Uhr bis Sonntag 20 Uhr )
2. die Überprüfung der Lärmemissionen der Nürburgring GmbH 1927 und Co KG,
innerhalb der bestehenden Betriebsgenehmigung, auch bei lärmintensiven
Veranstaltungen mit Störung der Nachtruhe.
3. dass die Nürburgring GmbH 1927 und Co KG, einen Lärmentwicklungsplan im
Konsens mit den umgebenden und betroffenen Bürgern erarbeitet und vorlegt, bei
Verstößen ist mit der Polizei als Kooperationspartner eine Zuarbeit notwendig,
welcher dazu führt, dass eine unzulässige Verlärmung der Region verhindert wird.
Begründung
Begründung:
Die Verlärmung durch Straßenverkehr in der Region und auf den Zufahrtstrecken, wie auch durch den Betrieb des Nürburgringes selbst hat einen nicht mehr tolerierbaren, gesundheitsschädlichen Umfang erreicht. Immer öfters kommt es auch zum Abbrennen von Feuerwerken spät in der Nacht.
Im öffentlichen Straßenverkehr ist eine erhebliche Belastung durch zu schnell fahrende KFZ und Motorräder wahrnehmbar, dies führt zu gefährlichen Situationen und oft zu Unfällen.
Vor allem ist jedoch die gültige Rechtslage einzuhalten und durchzusetzen.