Antrag: | GRÜNE Politik für ein menschenwürdiges Existenzminimum: Garantiesicherung und Kindergrundsicherung statt Hartz IV |
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Antragsteller*in: | Konstantin Werner (KV Frankenthal) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 19.11.2019, 21:10 |
SG-1-103: GRÜNE Politik für ein menschenwürdiges Existenzminimum: Garantiesicherung und Kindergrundsicherung statt Hartz IV
Antragstext
Von Zeile 102 bis 106:
letztlich dazu, dass sozialstaatliche Leistungen, von denjenigen nicht in Anspruch nehmengenommen werden, die sie dringend brauchen. Wir setzen uns im Bund dafür ein, allen Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im SGB I eine Option für „Leistungen aus einer Hand“ zu geben. Wer diese Option wählt, erhält in der Garantiesicherungsbehörde eine umfassende Sozialberatung und stellt in diesem
Im Mittelpunkt GRÜNER Sozial- und Gesellschaftspolitik steht der Mensch in
seiner Würde und seiner Freiheit. Wir wollen solidarisch die inklusive
Gesellschaft so gestalten, dass jedem Mensch jederzeit die selbstbestimmte
Teilhabe an der Gesellschaft garantiert ist. Materielle Voraussetzung dafür ist
das verfassungsmäßige Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums. Dieses Grundrecht sichert jedem die materiellen
Voraussetzungen, die für die eigene physische und soziale Existenz und für ein
Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
unerlässlich sind. Die Verwirklichung dieses Grundrechts ist notwendige
Voraussetzung für selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft
und somit Eckpfeiler GRÜNER Sozialpolitik für Menschen mit geringem und ohne
Einkommen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz haben sich langfristig für ein modulares
bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen. Wir stehen weiter dazu und
begrüßen, dass diese Diskussion in der Gesellschaft einschließlich der
Parlamente breit geführt wird. Die langfristige Diskussion zum bedingungslosen
Grundeinkommen darf nicht dazu führen, dass aktuelle Aufgaben unerledigt
bleiben.
Der GRÜNE Grundsicherungspakt
Wir bieten den Menschen mit geringem oder keinen Einkommen und ihren Kindern
einen GRÜNEN Grundsicherungspakt an. Wir wollen:
Hartz IV überwinden,
Ein einheitliches Grundsicherungsrecht schaffen,
Eine armutsfeste Kindergrundsicherung für alle Kinder,
„Aufstocker-Familien“ aus der Grundsicherung herausholen,
Bürokratie für Geringverdiener abbauen,
Eine wirksame Landesstrategie gegen Armut schaffen und kommunal verankern,
Maßnahmen konkret vor Ort: Modellversuche in den Kommunen zu Servicebüros
für einheitliche Grundsicherungsleistung wie aus einer Hand; Einführung
von Sozialkarten sowie Sozialtickets für den ÖPNV.
Hartz IV überwinden
Hartz IV sollte eigentlich vor Armut schützen. Seine Regelsätze bedeuten jedoch
Armut. Hartz IV hat zu Verunsicherung und Abstiegsängsten bis weit in die
Mittelschicht hineingeführt. Wir wollen Hartz IV und alle anderen
Grundsicherungsleistungen in eine neue Garantiesicherung überführen. Wir GRÜNE
wollen die Sanktionen im Hartz IV-Bezug abschaffen. Wir wollen die neue
Garantiesicherung bedingungslos gestalten und Menschen fördern. Wir wollen die
Zusammenarbeit mit dem Jobcenter belohnen und nicht für die Verwaltung Anreize
schaffen, zu Lasten des Existenzminimums Gelder einzusparen. Abschaffung der
Sanktionen und Bedingungslosigkeit der Garantiesicherung gehören zusammen und
stellen einen wichtigen Schritt in einer Reform der Grundsicherung dar. Die
Garantiesicherung muss das Existenzminimum und Teilhabe am sozialen Leben
garantieren. Dazu bedarf es eines neuen einfachen und gerechten Verfahrens zur
Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums und einer Anhebung des
Leistungssatzes. In einem ersten Schritt wird eine Bedarfsprüfung weiter
erfolgen; wir wollen jedoch die Vermögensfreibeträge (Schonvermögen) in der
Garantiesicherung deutlich anheben und selbstgenutztes Wohneigentum und die
Altersvorsorge freistellen. Außerdem wollen wir Zuverdienstmöglichkeiten
deutlich ausbauen.
Ein einheitliches Grundsicherungsrecht schaffen
Grundsicherungsempfänger*innen aber auch Verwaltungsmitarbeiter*innen können die
zahllosen sozialstaatlichen und familienrechtlichen Regelungen insgesamt nicht
überblicken. Dies führt zu einer großen Hilflosigkeit und dazu, dass Leistungen
nicht bei denen ankommen, für welche sie gedacht sind. Dem setzen wir ein
einfaches und klares Garantiesicherungsrecht entgegen. Wir wollen die
verschiedenen Grundsicherungsgesetze (SGB II, Teile des SGB III, AsylbLG, BAföG,
Wohngeldgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz, Kinderzuschlagsrecht) zusammenlegen
und einheitliche Regelungen für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen
schaffen. Damit wollen wir den Behördendschungel lichten, das Ausfüllen
unzähliger unverständlicher Antragsformulare reduzieren und die
Sozialverwaltungen entlasten. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum gilt einheitlich für alle Menschen in Deutschland, egal in
welchem Lebensalter oder in welcher Situation sie sich befinden.
Eine armutsfeste Kindergrundsicherung für alle Kinder
In Deutschland lebt jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig wiederkehrend in
Armut. Noch immer hängen die Chancen von gleich alten Kindern stark von der
wirtschaftlichen Situation der Eltern ab. Bei zahlreichen Familien kommen
Leistungen wie der Kinderzuschlag gar nicht erst an. Kinderarmut ist ein nicht
hinnehmbarer Zustand in einem so reichen Land wie Deutschland.
Wir werden eine GRÜNE Kindergrundsicherung einführen, die allen Kindern in
Deutschland Unterstützung und Teilhabe garantiert, egal wie hoch das Einkommen
ihrer Eltern ist. Sie besteht aus einem existenzsichernden Garantie-Betrag, der
für jedes in Deutschland lebende Kind ausgezahlt wird. Zusätzlich erhalten
Kinder, deren Eltern ein geringes oder kein Einkommen haben, einen Aufschlag,
den Garantie-Plus-Betrag, sowie 150 € Schulstarterpaket pro Schulkind und
Schulhalbjahr.
Die GRÜNE Kindergrundsicherung wird automatisch und ohne Antragsverfahren an
alle in Deutschland lebenden Kinder ausgezahlt. Sie ersetzt SGB-II bzw. SGB XII-
Leistungen, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss.
Die GRÜNE Kindergrundsicherung ersetzt nicht besondere Bedarfe, z.B. solche
aufgrund einer Behinderung oder solche für Klassenfahrten. Hier wollen wir eine
Entbürokratisierung durchsetzen.
Die Aufteilung der Wohnkosten auch auf minderjährige Kinder wollen wir in der
Grundsicherung beenden. Diese sind ein Bedarf für Erwachsene.
Wir wollen Familien einen Kinderzeitzuschlag gewähren, mit dem Eltern mit ihren
Kindern gemeinsam Freizeitangebote nutzen können z.B. für Kino- oder
Schwimmbadbesuche.
Aufstocker-Familien aus der Grundsicherung herausholen
Wir wollen so weit wie möglich „Aufstocker-Familien“ aus der Grundsicherung
herausholen. Durch den noch recht niedrigen Mindestlohn und die fehlende
Kindergrundsicherung sind vor allem viele Familien auf Grundsicherungsleistungen
angewiesen. Das wollen wir ändern.
Wir wollen, dass der Mindestlohn in den nächsten vier Jahren schrittweise bis
auf 12 Euro pro Stunde steigt. Kleine gemeinnützige Arbeitgeber*innen sollen bei
Bedarf im gleichen Umfang Lohnkostenzuschüsse vom Bund erhalten. Die Ausnahmen
für Saisonarbeiter*innen (Logiskosten) und Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn
wollen wir abschaffen.
Leistungen wie aus einer Hand
Der ständige Nachweisdruck der Bedürftigkeit und die wiederholte Offenlegung
sämtlicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist erniedrigend, führt zu
Gefühlen von Ohnmacht und willkürlicher Behandlung, ausufernder Bürokratie und
letztlich dazu, dass sozialstaatliche Leistungen, von denjenigen nicht in
Anspruch nehmengenommen werden, die sie dringend brauchen. Wir setzen uns im Bund dafür ein,
allen Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im SGB I eine Option für
„Leistungen aus einer Hand“ zu geben. Wer diese Option wählt, erhält in der
Garantiesicherungsbehörde eine umfassende Sozialberatung und stellt in diesem
Rahmen alle Anträge auf die Sozialleistungen, die zustehen. Die
Garantiesicherungsbehörde leitet die Anträge und die vorliegenden Nachweise an
die anderen Behörden weiter. Statt Leistungen verschiedener Behörden zu
verschiedenen Zeitpunkten auf das Konto zu erhalten, die dann den Behörden zur
Anrechnung nachzuweisen sind, zahlt die Garantiesicherungsbehörde sämtliche
Sozialleistungen aus, auf die ein Anspruch besteht. Sie zieht weitere zustehende
Sozialleistungen von den anderen Behörden ein.
Armut konkret vor Ort in Rheinland-Pfalz bekämpfen
Kommunen können einen wichtigen Beitrag leisten, um Armut zu bekämpfen und ihre
Folgen abzumildern. Auf Landesebene und vielerorts in den Kommunen haben wir
GRÜNE Armutsberichte angestoßen, damit das Thema nicht weiter ignoriert oder gar
negiert wird, sondern endlich auf die Tagesordnung kommt.
Es mangelt nicht an Berichten zur Situation von in Armut lebenden Menschen in
Rheinland-Pfalz. Doch häufig fehlt der Wille daraus auch konkretes politisches
Handeln folgen zu lassen. Das werden wir ändern.
Wir wollen, dass in den Kreisen und kreisfreien Städten regelmäßig Armuts- und
Reichtumsberichte erstellt werden, die in lokale Aktionsprogramme münden, in
denen Chancen, Unterstützung und Teilhabe für die unterschiedlichen Gruppen von
Geringverdienern und Einkommenslosen geschaffen werden. Hierzu gehören
beispielsweise das kostenfreie Mittagessen in Kitas und Schulen, die
Unterstützung bei Antragstellungen, eine lokale Sozialrechtsberatung, die
Bezuschussung von Vereinsbeiträgen, Unterkünfte und Hilfeangebote für Obdachlose
und das Sozialticket für den ÖPNV.
Eine Landesstrategie gegen Armut
Auch auf Landesebene haben wir uns den Kampf gegen Armut und für selbstbestimmte
Teilhabe auf die Fahnen geschrieben. Im Mittelpunkt stehen dabei die gezielte
Stärkung der Kommunen, bessere Sozialberatung und Unterstützung vor Ort, die
Bekämpfung von Obdachlosigkeit und überteuerten Mieten, die umfassende Inklusion
für Menschen mit Behinderung und eine entschlossene Bekämpfung der Kinderarmut.
Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass im Koalitionsvertrag die
Entwicklung eines Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Armut vorgesehen ist.
Dieser wird in einem partizipativen Prozess entwickelt. Mit der Landesstrategie
gegen Armut können Kommunen dabei unterstützt werden, aktive Armutsbekämpfung zu
betreiben und Teilhabe zu verbessern.
Modellversuch für kommunale Servicebüros
Wir wollen Modellversuche bei den Kreisen und kreisfreien Städten für
Grundsicherungsservicebüros unterstützen, die alle Grundsicherungsleistungen der
Kommune bündeln und die Jobcenter zur Mitwirkung einladen. Maßgabe für diese
Büros ist:
Grundsicherungsberechtigte werden fair und freundlich behandelt.
Gute Arbeitsbedingungen für das Personal in den Sozialverwaltungen und ein
regelmäßiges Fortbildungsangebot, um Änderungen im Sozialverwaltungsrecht
und im Leistungsrecht zu überblicken und auch zu möglichen anderen
Sozialleistungen beraten zu können.
Wenn andere, vorrangige Sozialleistungen in Betracht kommen, berät das
Amt, unterstützt bei der Antragstellung und bietet an, bei Abgabe einer
Einwilligungserklärung die vorhandenen, relevanten Unterlagen an die
andere Behörde weiterzureichen.
Wenn sicher ist, dass die andere Behörde zu leisten hat, wird wo möglich
ein Vorschuss gewährt und der Anspruch mit der anderen Behörde verrechnet.
Sozialverwaltungen vernetzen sich mit Kitas, Schulen und Vereinen und
unterstützen diese sowie Leistungsberechtigte bei der Wahrnehmung des
Bildungs- und Teilhabepakets.
Mit Sozialpass und Sozialticket Teilhabe vor Ort ermöglichen
Wir wollen mit Hilfe des Landes ermöglichen, dass es in jedem Kreis und jeder
Stadt mit einem kommunalen Sozialpass eine Nachweismöglichkeit für Menschen im
Grundsicherungsbezug gibt, das von Institutionen und Verwaltungen ohne weitere
bürokratische Prüfung anerkannt wird.
Wir wollen, dass Menschen im Grundsicherungsbezug mobil sind. Wir wollen, dass
das Land die Kommunen und Verkehrsverbünde dabei unterstützt, ein Sozialticket
für Grundsicherungsempfänger einzuführen, dass nicht mehr kostet als im
Regelbedarf für Mobilität vorgesehen ist.
Von Zeile 102 bis 106:
letztlich dazu, dass sozialstaatliche Leistungen, von denjenigen nicht in Anspruch nehmengenommen werden, die sie dringend brauchen. Wir setzen uns im Bund dafür ein, allen Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im SGB I eine Option für „Leistungen aus einer Hand“ zu geben. Wer diese Option wählt, erhält in der Garantiesicherungsbehörde eine umfassende Sozialberatung und stellt in diesem
Im Mittelpunkt GRÜNER Sozial- und Gesellschaftspolitik steht der Mensch in
seiner Würde und seiner Freiheit. Wir wollen solidarisch die inklusive
Gesellschaft so gestalten, dass jedem Mensch jederzeit die selbstbestimmte
Teilhabe an der Gesellschaft garantiert ist. Materielle Voraussetzung dafür ist
das verfassungsmäßige Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums. Dieses Grundrecht sichert jedem die materiellen
Voraussetzungen, die für die eigene physische und soziale Existenz und für ein
Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
unerlässlich sind. Die Verwirklichung dieses Grundrechts ist notwendige
Voraussetzung für selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft
und somit Eckpfeiler GRÜNER Sozialpolitik für Menschen mit geringem und ohne
Einkommen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz haben sich langfristig für ein modulares
bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen. Wir stehen weiter dazu und
begrüßen, dass diese Diskussion in der Gesellschaft einschließlich der
Parlamente breit geführt wird. Die langfristige Diskussion zum bedingungslosen
Grundeinkommen darf nicht dazu führen, dass aktuelle Aufgaben unerledigt
bleiben.
Der GRÜNE Grundsicherungspakt
Wir bieten den Menschen mit geringem oder keinen Einkommen und ihren Kindern
einen GRÜNEN Grundsicherungspakt an. Wir wollen:
Hartz IV überwinden,
Ein einheitliches Grundsicherungsrecht schaffen,
Eine armutsfeste Kindergrundsicherung für alle Kinder,
„Aufstocker-Familien“ aus der Grundsicherung herausholen,
Bürokratie für Geringverdiener abbauen,
Eine wirksame Landesstrategie gegen Armut schaffen und kommunal verankern,
Maßnahmen konkret vor Ort: Modellversuche in den Kommunen zu Servicebüros
für einheitliche Grundsicherungsleistung wie aus einer Hand; Einführung
von Sozialkarten sowie Sozialtickets für den ÖPNV.
Hartz IV überwinden
Hartz IV sollte eigentlich vor Armut schützen. Seine Regelsätze bedeuten jedoch
Armut. Hartz IV hat zu Verunsicherung und Abstiegsängsten bis weit in die
Mittelschicht hineingeführt. Wir wollen Hartz IV und alle anderen
Grundsicherungsleistungen in eine neue Garantiesicherung überführen. Wir GRÜNE
wollen die Sanktionen im Hartz IV-Bezug abschaffen. Wir wollen die neue
Garantiesicherung bedingungslos gestalten und Menschen fördern. Wir wollen die
Zusammenarbeit mit dem Jobcenter belohnen und nicht für die Verwaltung Anreize
schaffen, zu Lasten des Existenzminimums Gelder einzusparen. Abschaffung der
Sanktionen und Bedingungslosigkeit der Garantiesicherung gehören zusammen und
stellen einen wichtigen Schritt in einer Reform der Grundsicherung dar. Die
Garantiesicherung muss das Existenzminimum und Teilhabe am sozialen Leben
garantieren. Dazu bedarf es eines neuen einfachen und gerechten Verfahrens zur
Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums und einer Anhebung des
Leistungssatzes. In einem ersten Schritt wird eine Bedarfsprüfung weiter
erfolgen; wir wollen jedoch die Vermögensfreibeträge (Schonvermögen) in der
Garantiesicherung deutlich anheben und selbstgenutztes Wohneigentum und die
Altersvorsorge freistellen. Außerdem wollen wir Zuverdienstmöglichkeiten
deutlich ausbauen.
Ein einheitliches Grundsicherungsrecht schaffen
Grundsicherungsempfänger*innen aber auch Verwaltungsmitarbeiter*innen können die
zahllosen sozialstaatlichen und familienrechtlichen Regelungen insgesamt nicht
überblicken. Dies führt zu einer großen Hilflosigkeit und dazu, dass Leistungen
nicht bei denen ankommen, für welche sie gedacht sind. Dem setzen wir ein
einfaches und klares Garantiesicherungsrecht entgegen. Wir wollen die
verschiedenen Grundsicherungsgesetze (SGB II, Teile des SGB III, AsylbLG, BAföG,
Wohngeldgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz, Kinderzuschlagsrecht) zusammenlegen
und einheitliche Regelungen für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen
schaffen. Damit wollen wir den Behördendschungel lichten, das Ausfüllen
unzähliger unverständlicher Antragsformulare reduzieren und die
Sozialverwaltungen entlasten. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum gilt einheitlich für alle Menschen in Deutschland, egal in
welchem Lebensalter oder in welcher Situation sie sich befinden.
Eine armutsfeste Kindergrundsicherung für alle Kinder
In Deutschland lebt jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig wiederkehrend in
Armut. Noch immer hängen die Chancen von gleich alten Kindern stark von der
wirtschaftlichen Situation der Eltern ab. Bei zahlreichen Familien kommen
Leistungen wie der Kinderzuschlag gar nicht erst an. Kinderarmut ist ein nicht
hinnehmbarer Zustand in einem so reichen Land wie Deutschland.
Wir werden eine GRÜNE Kindergrundsicherung einführen, die allen Kindern in
Deutschland Unterstützung und Teilhabe garantiert, egal wie hoch das Einkommen
ihrer Eltern ist. Sie besteht aus einem existenzsichernden Garantie-Betrag, der
für jedes in Deutschland lebende Kind ausgezahlt wird. Zusätzlich erhalten
Kinder, deren Eltern ein geringes oder kein Einkommen haben, einen Aufschlag,
den Garantie-Plus-Betrag, sowie 150 € Schulstarterpaket pro Schulkind und
Schulhalbjahr.
Die GRÜNE Kindergrundsicherung wird automatisch und ohne Antragsverfahren an
alle in Deutschland lebenden Kinder ausgezahlt. Sie ersetzt SGB-II bzw. SGB XII-
Leistungen, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss.
Die GRÜNE Kindergrundsicherung ersetzt nicht besondere Bedarfe, z.B. solche
aufgrund einer Behinderung oder solche für Klassenfahrten. Hier wollen wir eine
Entbürokratisierung durchsetzen.
Die Aufteilung der Wohnkosten auch auf minderjährige Kinder wollen wir in der
Grundsicherung beenden. Diese sind ein Bedarf für Erwachsene.
Wir wollen Familien einen Kinderzeitzuschlag gewähren, mit dem Eltern mit ihren
Kindern gemeinsam Freizeitangebote nutzen können z.B. für Kino- oder
Schwimmbadbesuche.
Aufstocker-Familien aus der Grundsicherung herausholen
Wir wollen so weit wie möglich „Aufstocker-Familien“ aus der Grundsicherung
herausholen. Durch den noch recht niedrigen Mindestlohn und die fehlende
Kindergrundsicherung sind vor allem viele Familien auf Grundsicherungsleistungen
angewiesen. Das wollen wir ändern.
Wir wollen, dass der Mindestlohn in den nächsten vier Jahren schrittweise bis
auf 12 Euro pro Stunde steigt. Kleine gemeinnützige Arbeitgeber*innen sollen bei
Bedarf im gleichen Umfang Lohnkostenzuschüsse vom Bund erhalten. Die Ausnahmen
für Saisonarbeiter*innen (Logiskosten) und Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn
wollen wir abschaffen.
Leistungen wie aus einer Hand
Der ständige Nachweisdruck der Bedürftigkeit und die wiederholte Offenlegung
sämtlicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist erniedrigend, führt zu
Gefühlen von Ohnmacht und willkürlicher Behandlung, ausufernder Bürokratie und
letztlich dazu, dass sozialstaatliche Leistungen, von denjenigen nicht in
Anspruch nehmengenommen werden, die sie dringend brauchen. Wir setzen uns im Bund dafür ein,
allen Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im SGB I eine Option für
„Leistungen aus einer Hand“ zu geben. Wer diese Option wählt, erhält in der
Garantiesicherungsbehörde eine umfassende Sozialberatung und stellt in diesem
Rahmen alle Anträge auf die Sozialleistungen, die zustehen. Die
Garantiesicherungsbehörde leitet die Anträge und die vorliegenden Nachweise an
die anderen Behörden weiter. Statt Leistungen verschiedener Behörden zu
verschiedenen Zeitpunkten auf das Konto zu erhalten, die dann den Behörden zur
Anrechnung nachzuweisen sind, zahlt die Garantiesicherungsbehörde sämtliche
Sozialleistungen aus, auf die ein Anspruch besteht. Sie zieht weitere zustehende
Sozialleistungen von den anderen Behörden ein.
Armut konkret vor Ort in Rheinland-Pfalz bekämpfen
Kommunen können einen wichtigen Beitrag leisten, um Armut zu bekämpfen und ihre
Folgen abzumildern. Auf Landesebene und vielerorts in den Kommunen haben wir
GRÜNE Armutsberichte angestoßen, damit das Thema nicht weiter ignoriert oder gar
negiert wird, sondern endlich auf die Tagesordnung kommt.
Es mangelt nicht an Berichten zur Situation von in Armut lebenden Menschen in
Rheinland-Pfalz. Doch häufig fehlt der Wille daraus auch konkretes politisches
Handeln folgen zu lassen. Das werden wir ändern.
Wir wollen, dass in den Kreisen und kreisfreien Städten regelmäßig Armuts- und
Reichtumsberichte erstellt werden, die in lokale Aktionsprogramme münden, in
denen Chancen, Unterstützung und Teilhabe für die unterschiedlichen Gruppen von
Geringverdienern und Einkommenslosen geschaffen werden. Hierzu gehören
beispielsweise das kostenfreie Mittagessen in Kitas und Schulen, die
Unterstützung bei Antragstellungen, eine lokale Sozialrechtsberatung, die
Bezuschussung von Vereinsbeiträgen, Unterkünfte und Hilfeangebote für Obdachlose
und das Sozialticket für den ÖPNV.
Eine Landesstrategie gegen Armut
Auch auf Landesebene haben wir uns den Kampf gegen Armut und für selbstbestimmte
Teilhabe auf die Fahnen geschrieben. Im Mittelpunkt stehen dabei die gezielte
Stärkung der Kommunen, bessere Sozialberatung und Unterstützung vor Ort, die
Bekämpfung von Obdachlosigkeit und überteuerten Mieten, die umfassende Inklusion
für Menschen mit Behinderung und eine entschlossene Bekämpfung der Kinderarmut.
Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass im Koalitionsvertrag die
Entwicklung eines Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Armut vorgesehen ist.
Dieser wird in einem partizipativen Prozess entwickelt. Mit der Landesstrategie
gegen Armut können Kommunen dabei unterstützt werden, aktive Armutsbekämpfung zu
betreiben und Teilhabe zu verbessern.
Modellversuch für kommunale Servicebüros
Wir wollen Modellversuche bei den Kreisen und kreisfreien Städten für
Grundsicherungsservicebüros unterstützen, die alle Grundsicherungsleistungen der
Kommune bündeln und die Jobcenter zur Mitwirkung einladen. Maßgabe für diese
Büros ist:
Grundsicherungsberechtigte werden fair und freundlich behandelt.
Gute Arbeitsbedingungen für das Personal in den Sozialverwaltungen und ein
regelmäßiges Fortbildungsangebot, um Änderungen im Sozialverwaltungsrecht
und im Leistungsrecht zu überblicken und auch zu möglichen anderen
Sozialleistungen beraten zu können.
Wenn andere, vorrangige Sozialleistungen in Betracht kommen, berät das
Amt, unterstützt bei der Antragstellung und bietet an, bei Abgabe einer
Einwilligungserklärung die vorhandenen, relevanten Unterlagen an die
andere Behörde weiterzureichen.
Wenn sicher ist, dass die andere Behörde zu leisten hat, wird wo möglich
ein Vorschuss gewährt und der Anspruch mit der anderen Behörde verrechnet.
Sozialverwaltungen vernetzen sich mit Kitas, Schulen und Vereinen und
unterstützen diese sowie Leistungsberechtigte bei der Wahrnehmung des
Bildungs- und Teilhabepakets.
Mit Sozialpass und Sozialticket Teilhabe vor Ort ermöglichen
Wir wollen mit Hilfe des Landes ermöglichen, dass es in jedem Kreis und jeder
Stadt mit einem kommunalen Sozialpass eine Nachweismöglichkeit für Menschen im
Grundsicherungsbezug gibt, das von Institutionen und Verwaltungen ohne weitere
bürokratische Prüfung anerkannt wird.
Wir wollen, dass Menschen im Grundsicherungsbezug mobil sind. Wir wollen, dass
das Land die Kommunen und Verkehrsverbünde dabei unterstützt, ein Sozialticket
für Grundsicherungsempfänger einzuführen, dass nicht mehr kostet als im
Regelbedarf für Mobilität vorgesehen ist.
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