Antrag: | Schulen bauen für das 21. Jahrhundert – Nachhaltig, inklusiv, pädagogisch wertvoll |
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Antragsteller*in: | Konstantin Werner (KV Frankenthal) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 19.11.2019, 13:43 |
A-2-103: Schulen bauen für das 21. Jahrhundert – Nachhaltig, inklusiv, pädagogisch wertvoll
Antragstext
Von Zeile 102 bis 103:
Unterstützung der Schulträger vorgesehen werden. Der Etat, den wir auf 60,1 Mio € steigern konnten, sollte mittelfristig auf über 200Mio Euro200 Mio € anwachsen.
Schulgebäude sollen ansprechend sein, neugierig machen und die Lust die Welt zu
entdecken fördern. Wir wünschen uns Orte der sprudelnden Kreativität und neuer
Ideen, lebendig, zum Verweilen einladend und mit offenen Räumen für Begegnung
und Austausch, auch über den schulischen Tellerrand hinaus – für alle Kinder und
schulischen Akteur*innen gemeinsam. Wir wollen positive Wechselwirkungen von
Architektur, Organisation und Pädagogik.
Gute Arbeitsbedingungen für Lehrende und Lernende zu schaffen beginnt mit der
architektonische Gestaltung von Schulgebäuden und der Ausgestaltung von
Klassenräumen. Wir GRÜNE wollen die Schulbaurichtlinie deshalb um
Gestaltungskriterien erweitern, die modernen pädagogischen Ansätzen gerecht
werden und den Schulträgern ermöglichen, Raum für individuelle Förderung
barrierefrei bereitzustellen.
Wir wollen gemeinsam mit den Schulträgern erreichen, dass Schulbauten besser auf
pädagogische Anforderungen wie einen Ganztagsunterricht,
Differenzierungsmöglichkeiten und Projektunterricht abgestimmt werden. Die
Ausgestaltung der konkreten Anforderungen an einen pädagogisch, ökologisch und
gesundheitsförderlichenSchulbau sollen künftig jedoch nicht nur von Schulträgern
und Schulleitungen diskutiert werden, sondern vor allem unter Einbeziehung der
späteren Nutzer*innen, dem Schulpersonal und den Schüler*innen und deren Eltern,
bei allen Planungsschritten.
Der Raum ist neben den Mitschüler*innen und den Lehrer*innen der „dritte
Pädagoge“. Er sollte daher nicht nur eine Hülle sein, die vor
Witterungseinflüssen schützt, sondern neugierig machen, die Welt entdecken zu
wollen. Es geht darum, eine neue Typologie für Lernräume und zukünftige
Schulbauten zu entwickeln, die zeitgemäße Anforderungen wie Ganztag, Inklusion
oder Digitalisierung im gebauten Raum abbilden.(siehe Begründung)
Anstelle eines Lernens im Gleichschritt werden für die individuelle Förderung
von Schüler*innen mehr Flächen zur Differenzierung benötigt. Der in der
Schulbaurichtlinie vorgegebene und förderfähige Flächenbedarf je Schüler sollte
daher nicht unter 4,5 – 5,5 Quadratmeter betragen.
Anstelle der alten „Klassenraum-Flur-Schule“ bedarf es für die individuelle
Förderung von Schülerinnen und Schüler neuer Raumkonzepte in der Schule. Neben
speziellen Fachräumen z.B. für Naturwissenschaften, Schulküchen, Werkstätten,
Musik, Kunst oder für Sport sind Räume für die Schulgemeinschaft wie Bibliothek,
Cafeteria, Mensa, Foyer, aber auch für die Mitarbeiter Team- und Personalräume,
Räume für die Sozialarbeit, die Hausmeister*innen und Schülermitverantwortung
oder Therapieräume notwendig. Darüber hinaus bedarf es allgemeiner Lern- und
Unterrichtsbereiche.
Für die Umsetzung der Inklusion ist eine Anpassung der Schulbaurichtlinien von
zentraler Bedeutung. Über die Barrierefreiheit hinaus sind künftig auch
besondere räumliche Bedarfe des inklusiven Unterrichts zu berücksichtigen. Dazu
gehören beispielsweise angemessene Räumlichkeiten für die Aufteilung in kleine
Lerngruppen und für die Versorgung pflegebedürftiger Schülerinnen und Schüler.
Eine Bildung in der digitalen Welt kann nur gelingen, wenn infrastruturell alle
Schulen neben einer leistungsstarken LAN-Verkabelung aller Räume, auch über ein
ein- und ausschaltbares WLAN in allen Lernräumen (Elektrosmog, pädagogische
Arbeitsmitteleingrenzung) ver-fügen. Auch Beschattungsmöglichkeiten (z. B. für
interaktive Whiteboards) sind vorzusehen.
In einer gesunden Schule, in der Schülerinnen und Schüler, wie auch das gesamte
pädagogische Personal den ganzen Tag verbringen, bedarf es auch genügend Flächen
sowohl im Innenbereich (Aufenthaltsräume, Team und Rückzugsräume für
Lehrer*innen, Arbeitsräumen für Lehrer*innen nicht unter 4m² pro
Lehrerarbeitsplatz für wenigstens ein Drittel des Kollegiums etc) und im
Außenbereich für Bewegung. Anstelle von Catering mit langen Anfahrtswegen
sollten Frischküchen mit Angeboten aus ökologischem Landbau für eine gute
Ernährung selbstverständlich sein. Zunehmend wollen wir daher gemeinsam mit den
Schulträgern ermöglichen, dass in Schulküchen täglich frisch gekocht werden
kann. Große Speisesäle (Mensen) sind – wo immer möglich – zu vermeiden und
pädagogische Ansätze zu unterstützen, in denen Lehrer*innen vorzugsweise in
Kleingruppen mit Schüler*innen gemeinsam essen (Speisekultur).
Gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und
Schüler zu schaffen, heißt aber auch darauf zu achten, dass die Gebäude frei von
Risikobaustoffen sind, die die Gesundheit beeinträchtigen können. Viele, vor
allem in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts errichtete
Gebäude, sind mit Risikobaustoffen belastet (Asbest, PCB, PCP, Holzschutzmittel,
etc.). Daher müssen die bestehenden Gebäude auf Risikobaustoffe untersucht
werden und bei Nachweis gesundheitlich bedenklicher Stoffe eine Sanierung
erfolgen. Aber auch neue Schulgebäude sind nicht frei von Risikostoffen (z. B.
Lösungsmittel, Schimmelpilzbefall). Auch die Lärmbelastung muss minimiert
werden. Zur optimalen Versorgung mit frischer Raumluft sollen Maßnahmen
ergriffen werden, die sicherstellen, dass Räume mit hinreichend Sauerstoff
versorgt und verbindliche Höchst- undMindestwerte für die Raumtemperaturen
gelten. Für jede Klasse sollte im eigenen Lernbereich eine eigene Toilette zur
Verfügung stehen.
Neue Schulgebäude sollen zukünftig von der Planung über die Errichtung mit
wertbeständigen, langlebigen und natürlichen Baustoffen bis zur letztendlichen
Entsorgung aller verwendeten Baustoffe ökologisch realisiert werden. Beim Neubau
von Schulgebäuden sollen die Kriterien für Nachhaltiges Bauen von Schulgebäude
des Bundesbauministeriums verbindlich vorgeschrieben werden. Ebenso sollten alle
Neubauten klimaneutral im Passivhausstandard erfolgen.
Um die erforderliche Qualität für neue Schulbauten zu erreichen, ist die
Einrichtung eines niederschwelligen, barrierefreien Beratungsangebotes für die
Schulträger in Form eines zu gründenden „Kompetenzzentrums Schulbau“
erforderlich, wie es derzeit vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU)
gemeinsam mit der Montag Stiftung auf den Weg gebracht wird. Dabei bedarf es in
der Struktur des Institutes neben der Kenntnis von Bauingenieuren und
Architekten auch der professionellen Beteiligung von Pädagoginnen und Pädagogen
im Institut um die Zusammenarbeit zwischen Baufachleuten und Pädagogik zu
stärken.
Gute Schulgebäude sind besonders dort gelungen, wo die späteren Nutzerinnen und
Nutzer in die Planung miteinbezogen wurden. So sollte vor Beginn der Bauplanung
ein Vorlauf mit einer sogenannten „Phase Null“ erfolgen. Dabei sollten nicht nur
Schulleitungen, Architekten und der Schulträger mit einbezogen werden, sondern
vor allem auch die Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte pädagogische
Personal der Schule. In dieser Phase sollen gemeinsam Anforderungen und Ziele
formuliert werden und darauf aufbauend von den Architekten ein erster Entwurf
entstehen. Hier fällt dem Land die Aufgabe zu, diese Beteiligungsmöglichkeiten
auch rechtlich abzusichern.
Damit die Schulträger die schrittweise Sanierung belasteterer Schulgebäude
finanziell stemmen können, aber auch innovativ und nachhaltig Schulgebäude neu
gestalten können, muss eine hinreichende Ausstattung im Landeshaushalt zur
Unterstützung der Schulträger vorgesehen werden. Der Etat, den wir auf 60,1 Mio
€ steigern konnten, sollte mittelfristig auf über 200Mio Euro200 Mio € anwachsen.
Um die Vorabzusagen für den Schulbau der Kommunen im dreistelligen
Millionenbereich abzuarbeiten soll nach Ausschöpfung des Kommunalen
Investitionsprogramms ein Sonderinvestitionsprogramm auf den Weg gebracht
werden.
Von Zeile 102 bis 103:
Unterstützung der Schulträger vorgesehen werden. Der Etat, den wir auf 60,1 Mio € steigern konnten, sollte mittelfristig auf über 200Mio Euro200 Mio € anwachsen.
Schulgebäude sollen ansprechend sein, neugierig machen und die Lust die Welt zu
entdecken fördern. Wir wünschen uns Orte der sprudelnden Kreativität und neuer
Ideen, lebendig, zum Verweilen einladend und mit offenen Räumen für Begegnung
und Austausch, auch über den schulischen Tellerrand hinaus – für alle Kinder und
schulischen Akteur*innen gemeinsam. Wir wollen positive Wechselwirkungen von
Architektur, Organisation und Pädagogik.
Gute Arbeitsbedingungen für Lehrende und Lernende zu schaffen beginnt mit der
architektonische Gestaltung von Schulgebäuden und der Ausgestaltung von
Klassenräumen. Wir GRÜNE wollen die Schulbaurichtlinie deshalb um
Gestaltungskriterien erweitern, die modernen pädagogischen Ansätzen gerecht
werden und den Schulträgern ermöglichen, Raum für individuelle Förderung
barrierefrei bereitzustellen.
Wir wollen gemeinsam mit den Schulträgern erreichen, dass Schulbauten besser auf
pädagogische Anforderungen wie einen Ganztagsunterricht,
Differenzierungsmöglichkeiten und Projektunterricht abgestimmt werden. Die
Ausgestaltung der konkreten Anforderungen an einen pädagogisch, ökologisch und
gesundheitsförderlichenSchulbau sollen künftig jedoch nicht nur von Schulträgern
und Schulleitungen diskutiert werden, sondern vor allem unter Einbeziehung der
späteren Nutzer*innen, dem Schulpersonal und den Schüler*innen und deren Eltern,
bei allen Planungsschritten.
Der Raum ist neben den Mitschüler*innen und den Lehrer*innen der „dritte
Pädagoge“. Er sollte daher nicht nur eine Hülle sein, die vor
Witterungseinflüssen schützt, sondern neugierig machen, die Welt entdecken zu
wollen. Es geht darum, eine neue Typologie für Lernräume und zukünftige
Schulbauten zu entwickeln, die zeitgemäße Anforderungen wie Ganztag, Inklusion
oder Digitalisierung im gebauten Raum abbilden.(siehe Begründung)
Anstelle eines Lernens im Gleichschritt werden für die individuelle Förderung
von Schüler*innen mehr Flächen zur Differenzierung benötigt. Der in der
Schulbaurichtlinie vorgegebene und förderfähige Flächenbedarf je Schüler sollte
daher nicht unter 4,5 – 5,5 Quadratmeter betragen.
Anstelle der alten „Klassenraum-Flur-Schule“ bedarf es für die individuelle
Förderung von Schülerinnen und Schüler neuer Raumkonzepte in der Schule. Neben
speziellen Fachräumen z.B. für Naturwissenschaften, Schulküchen, Werkstätten,
Musik, Kunst oder für Sport sind Räume für die Schulgemeinschaft wie Bibliothek,
Cafeteria, Mensa, Foyer, aber auch für die Mitarbeiter Team- und Personalräume,
Räume für die Sozialarbeit, die Hausmeister*innen und Schülermitverantwortung
oder Therapieräume notwendig. Darüber hinaus bedarf es allgemeiner Lern- und
Unterrichtsbereiche.
Für die Umsetzung der Inklusion ist eine Anpassung der Schulbaurichtlinien von
zentraler Bedeutung. Über die Barrierefreiheit hinaus sind künftig auch
besondere räumliche Bedarfe des inklusiven Unterrichts zu berücksichtigen. Dazu
gehören beispielsweise angemessene Räumlichkeiten für die Aufteilung in kleine
Lerngruppen und für die Versorgung pflegebedürftiger Schülerinnen und Schüler.
Eine Bildung in der digitalen Welt kann nur gelingen, wenn infrastruturell alle
Schulen neben einer leistungsstarken LAN-Verkabelung aller Räume, auch über ein
ein- und ausschaltbares WLAN in allen Lernräumen (Elektrosmog, pädagogische
Arbeitsmitteleingrenzung) ver-fügen. Auch Beschattungsmöglichkeiten (z. B. für
interaktive Whiteboards) sind vorzusehen.
In einer gesunden Schule, in der Schülerinnen und Schüler, wie auch das gesamte
pädagogische Personal den ganzen Tag verbringen, bedarf es auch genügend Flächen
sowohl im Innenbereich (Aufenthaltsräume, Team und Rückzugsräume für
Lehrer*innen, Arbeitsräumen für Lehrer*innen nicht unter 4m² pro
Lehrerarbeitsplatz für wenigstens ein Drittel des Kollegiums etc) und im
Außenbereich für Bewegung. Anstelle von Catering mit langen Anfahrtswegen
sollten Frischküchen mit Angeboten aus ökologischem Landbau für eine gute
Ernährung selbstverständlich sein. Zunehmend wollen wir daher gemeinsam mit den
Schulträgern ermöglichen, dass in Schulküchen täglich frisch gekocht werden
kann. Große Speisesäle (Mensen) sind – wo immer möglich – zu vermeiden und
pädagogische Ansätze zu unterstützen, in denen Lehrer*innen vorzugsweise in
Kleingruppen mit Schüler*innen gemeinsam essen (Speisekultur).
Gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und
Schüler zu schaffen, heißt aber auch darauf zu achten, dass die Gebäude frei von
Risikobaustoffen sind, die die Gesundheit beeinträchtigen können. Viele, vor
allem in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts errichtete
Gebäude, sind mit Risikobaustoffen belastet (Asbest, PCB, PCP, Holzschutzmittel,
etc.). Daher müssen die bestehenden Gebäude auf Risikobaustoffe untersucht
werden und bei Nachweis gesundheitlich bedenklicher Stoffe eine Sanierung
erfolgen. Aber auch neue Schulgebäude sind nicht frei von Risikostoffen (z. B.
Lösungsmittel, Schimmelpilzbefall). Auch die Lärmbelastung muss minimiert
werden. Zur optimalen Versorgung mit frischer Raumluft sollen Maßnahmen
ergriffen werden, die sicherstellen, dass Räume mit hinreichend Sauerstoff
versorgt und verbindliche Höchst- undMindestwerte für die Raumtemperaturen
gelten. Für jede Klasse sollte im eigenen Lernbereich eine eigene Toilette zur
Verfügung stehen.
Neue Schulgebäude sollen zukünftig von der Planung über die Errichtung mit
wertbeständigen, langlebigen und natürlichen Baustoffen bis zur letztendlichen
Entsorgung aller verwendeten Baustoffe ökologisch realisiert werden. Beim Neubau
von Schulgebäuden sollen die Kriterien für Nachhaltiges Bauen von Schulgebäude
des Bundesbauministeriums verbindlich vorgeschrieben werden. Ebenso sollten alle
Neubauten klimaneutral im Passivhausstandard erfolgen.
Um die erforderliche Qualität für neue Schulbauten zu erreichen, ist die
Einrichtung eines niederschwelligen, barrierefreien Beratungsangebotes für die
Schulträger in Form eines zu gründenden „Kompetenzzentrums Schulbau“
erforderlich, wie es derzeit vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU)
gemeinsam mit der Montag Stiftung auf den Weg gebracht wird. Dabei bedarf es in
der Struktur des Institutes neben der Kenntnis von Bauingenieuren und
Architekten auch der professionellen Beteiligung von Pädagoginnen und Pädagogen
im Institut um die Zusammenarbeit zwischen Baufachleuten und Pädagogik zu
stärken.
Gute Schulgebäude sind besonders dort gelungen, wo die späteren Nutzerinnen und
Nutzer in die Planung miteinbezogen wurden. So sollte vor Beginn der Bauplanung
ein Vorlauf mit einer sogenannten „Phase Null“ erfolgen. Dabei sollten nicht nur
Schulleitungen, Architekten und der Schulträger mit einbezogen werden, sondern
vor allem auch die Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte pädagogische
Personal der Schule. In dieser Phase sollen gemeinsam Anforderungen und Ziele
formuliert werden und darauf aufbauend von den Architekten ein erster Entwurf
entstehen. Hier fällt dem Land die Aufgabe zu, diese Beteiligungsmöglichkeiten
auch rechtlich abzusichern.
Damit die Schulträger die schrittweise Sanierung belasteterer Schulgebäude
finanziell stemmen können, aber auch innovativ und nachhaltig Schulgebäude neu
gestalten können, muss eine hinreichende Ausstattung im Landeshaushalt zur
Unterstützung der Schulträger vorgesehen werden. Der Etat, den wir auf 60,1 Mio
€ steigern konnten, sollte mittelfristig auf über 200Mio Euro200 Mio € anwachsen.
Um die Vorabzusagen für den Schulbau der Kommunen im dreistelligen
Millionenbereich abzuarbeiten soll nach Ausschöpfung des Kommunalen
Investitionsprogramms ein Sonderinvestitionsprogramm auf den Weg gebracht
werden.
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